Verträge

Bei einen Bauvorhaben im Rahmen einer Baugemeinschaft sind verschiedene Verträge notwendig. Zur Erstellung dieser Verträge arbeiten wir mit erfahrenen Baujuristen, Gesellschaftsrechtlern und Notaren zusammen.

In einem ersten Schritt sind die Verträge mit den Architekten und Planern zu schließen. Da dieser Bereich gesetzlich stark reguliert ist, können schon einfache mündliche und schriftliche Aufträge an die Planer zu erheblichen Folgekosten führen.

Im zweiten Schritt schließt die Baugemeinschaft einen Gesellschaftsvertrag, der die Beziehung der Baugemeinschaftsmitglieder untereinander regelt. Die übliche und bewährte Vertragsform ist die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), bei der jedoch die gesamtschuldnerische Haftung ausgeschlossen wird.

In einem dritten Schritt werden ein Grundstückskaufvertrag und die Teilungserklärung entworfen und notariell beurkundet. In diesen Bereichen unterstützen wir die Notare bei der Gestaltung der Verträge.

Im letzten Schritt schließt die Baugemeinschaft Verträge mit den einzelnen Handwerksbetrieben. Die Bauverträge mit Baugemeinschaften erfordern bestimmte Haftungsregelungen.