Konzept

Eine Baugemeinschaft ist der Zusammenschluss mehrerer privater Bauherren, die gemeinsam Wohnungen oder Häuser planen, bauen oder renovieren. Auch spätere Mieter werden oft von Anfang an in die Baugemeinschaft eingebunden. Die gängige Rechtsform einer Baugemeinschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die gesamtschuldnerische Haftung wird ausgeschlossen.

Die Zahlungen der Bauherren erfolgen immer erst, wenn eine Leistung erbracht wurde. Die für jede Partei anfallenden Kosten entsprechen dem jeweiligen Anteil an der Wohnfläche des gesamten Gebäudes. Sonderwünsche werden separat abgerechnet. Alle Bauherren sind nach Fertigstellung Eigentümer. Mit Bezug entsteht eine Eigentümergemeinschaft, wie in allen anderen Wohnhäusern auch.

Die einzelnen Phasen einer Baugemeinschaft gestalten sich folgendermaßen:

  • Im ersten Schritt wird bei einer Stadt oder bei einem privaten Grundstückseigentümer ein Baugrundstück reserviert oder gekauft.
  • Basierend auf den Wünschen der Bauherren erfolgt als nächstes die Projektentwicklung. Das Haus wird geplant, die Kosten werden kalkuliert und die ersten Verträge entworfen. Erst dann entscheidet sich jeder Bauherr für einen Beitritt in die Baugemeinschaft.
  • Im Anschluss gestalten die Bauherren gemeinsam mit den Architekten individuell die Ausstattung der Wohnungen und der Gemeinschaftsflächen.
  • Nachdem für von jedem Eigentümer eine Finanzierung vorliegt, kann die Bauphase beginnen und die einzelnen Handwerker werden beauftragt.